Cannabisre­zepte korrekt ausstellen

Häufige Verzögerungen entstehen durch unvollständige oder uneindeutige Verordnungen. Apotheken sind verpflichtet, jede Verschreibung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Gültigkeit zu prüfen und dürfen nur formal korrekte Rezepte beliefern. Die folgende Kurzcheckliste unterstützt Ärztinnen/Ärzte bei der korrekten Verordnung.

Pflichtangaben – Extrakte

  1. Produkt: eindeutige Bezeichnung/Handelsname.
  2. Menge und Stärke: Volumen (z. B. 30 ml) und Gehalt in mg/ml THC und mg/ml CBD; bei Bedarf Gesamt-THC (mg) ergänzen.
  3. Dosierung/AnwendungEinzeldosis (ED)Tagesdosis  (TD)Applikationsweg  (z. B. oral einnehmen).
  4. Patientenangaben und Arztunterschrift.
  5. KostenträgerKrankenkasse (GKV) bzw. „Privat“ (Selbstzahler/PKV).

Beispiel:
Cannabisextrakt MATERIA SIS 10-10, 30 ml; enthält 10 mg/ml THC und 10 mg/ml CBD; Gesamt-THC: 300 mgED: 3 Tropfen, TD: 6 Tropfen, oral.

Pflichtangaben – Cannabisblüten

  1. Produkt: eindeutige Sorten-/Herstellerangabe.
  2. Menge und Abgabeform: z. B. 30 g„unzerkleinert abgeben“.
  3. Dosierung/Anwendung: z. B. 3-mal täglich 0,2 g verdampfen und inhalieren.
  4. Patientenangaben  und  Arztunterschrift.
  5. KostenträgerKrankenkasse (GKV) bzw. „Privat“.

Beispiel:
Cannabisblüten Materia GH 29/1, 30 g, unzerkleinert abgeben, Dosierung: 3x tägl. 0,2 g verdampfen und inhalieren

Rezeptarten

E-Rezept/Muster 16

GKV-Verordnungen von medizinischem Cannabis auf e-Rezept/Muster 16 (seit 01.04.2024); Nabilon (Canemes®) bleibt BtM-Rezept. (BfArM 01.04.2024; IWW 26.04.2024)
Genehmigungspflicht nur bei Erstverordnung bzw.  grundlegendem TherapiewechselFolgeverordnungenDosisanpassungen  sowie   Wechsel  zwischen Blüten und standardisierten Extrakten ohne  erneute GenehmigungSAPV: genehmigungsfrei;   AAPV/ stationärer Beginn: 3-Tage-Prüffrist. (G-BA-Pressemitteilung 16.03.2023)
Für definierte Facharzt-/ Zusatzbezeichnungen  nach (Muster-)WBO 2018  entfällt die Erstgenehmigung.  (Bundesanzeiger 16.10.2024)

Privatrezept/PKV

Verordnung auf PrivatrezeptErstattung PKV vertragsabhängig; Nabilon  weiterhin BtM-Rezept. (BfArM 01.04.2024; IWW 26.04.2024)
Bei Privatrezepten trägt der Patient auch die Arztkosten (GOÄ).

Formalia, Fristen und Verfügbarkeit

  1. Gültigkeit: Kassenrezept 28 TagePrivatrezept 3 Monate ab Ausstellungsdatum.
  2. Häufige Rückfragen der Apotheke: abgelaufene Gültigkeit, uneindeutiger Produktnamefehlende DosierungsangabenLieferunfähigkeit der verordneten Sorte/des Extrakts.
  3. Die aktuelle Verfügbarkeit der verordneten Cannabisprodukte in Apotheken sollte idealerweise vorab geklärt werden.