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Cannabis als Medizin Gesetz

Das Gesetz für “Cannabis als Medizin” wurde einstimmig vom deutschen Bundestag beschlossen und es ist im März 2017 in Kraft getreten. Seitdem kann medizinisches Cannabis in kontrollierter Qualität an schwer erkrankte Patienten verschrieben werden. 

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich darauf verzichtet, einzelne Indikationen aufzuführen. Cannabisblüten und -extrakte können daher für jede Indikation verordnet werden, wenn „eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur Verfügung steht“ oder wenn diese Leistung „im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Patienten nicht zur Anwendung kommen kann“. Dies bedeutet, dass eine Behandlung mit Cannabis auch dann eingeleitet werden kann, wenn theoretisch noch weitere, bisher nicht eingesetzte (zugelassene) Behandlungen zur Verfügung stehen und der Patient noch nicht „austherapiert“ ist. Jeder Arzt (außer Zahn- und Tierärzte) in Deutschland kann Cannabis als Medizin auf Rezept verschreiben.

Heute wird medizinisches Cannabis vor allem bei diesen Erkrankungen bzw. Symptomatiken eingesetzt:
Schmerzen (73 %)
Spastik (10 %)
Anorexie/Wasting (6 %)
Übelkeit/Erbrechen (5 %)
Depression (3 %)
Migräne (2 %)
ADHS (1 %)
sowie vielen weiteren Erkrankungen.

Cannabis Flower
Materia Deutschland

Ob eine Cannabis Therapie in Frage kommt, entscheidend der behandelnde Arzt.

Der Gesetzgeber hat dazu im Cannabis Medizin Gesetz eine Richtlinie geschaffen. 

  • Der Patient leidet an einer schwerwiegenden Erkrankung.
  • Keine zugelassene und verfügbare Therapieform hat einen Erfolg erzielt oder 
  • andere Therapieformen sind nach Einschätzung des Arztes für den betreffenden Patienten nicht geeignet. 

Es sollten Erkenntnisse vorliegen, dass sich eine Behandlung mit Cannabis spürbar positiv auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome auswirken könnte.Dann können die Kosten für die Cannabis-Therapie durch die Krankenkassen erstattet werden. Hierfür ist ein Antrag auf die Kostenübernahme durch den verschreibenden Arzt bei der Krankenkasse des Patienten zu stellen, da es bei medizinischen Cannabis den “Genehmigungsvorbehalt” gibt. Die Abgabe an den Patienten erfolgt durch Apotheken. 

Über eine NRF-Rezeptur kann der Apotheker nach Anweisung des Arztes, das passende Cannabis Produkt zur Verfügung stellen. Eine Begleiterhebung soll Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis wissenschaftlich sichern. 

Das medizinische Cannabis ist in verschiedenen Formen erhältlich. So gibt es Blüten, Vollspektrum-Extrakte, Dronabinol (reines THC) und auch bereits zugelassene Fertigarzneimittel.

*Quelle:
3 Jahre Cannabis als Medizin – Zwischenergebnisse der Cannabisbegleiterhebung – Gabriele Schmidt-Wolf & Peter Cremer-Schaeffer
https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-021-03285-1

Endogenes Cannabinoid-System (ECS)

Medizinisches Cannabis wirkt über das endogene Cannabinoid-System (ECS). 

Es ist Teil des Nervensystems und umfasst die Cannabinoid-Rezeptoren CB1 und CB2. Das endogene Cannabinoid-System ist an vielen physiologischen Funktionen, inklusive der Immunabwehr, Neurotoxizität, Entzündungen und Verletzungen des Nervensystems, bei Epilepsie, Depressionen und Stress, Appetit, Nahrungsaufnahme und Energiebalance, Herzkreislauf-Regulation, Fortpflanzung und Knochenumbau beteiligt. Cannabis kann grundsätzlich bei jeder Erkrankung als Therapie in Frage kommen. 

Das ECS reguliert diverse Prozesse in unserem Körper. Bei der Einnahme von medizinischem Cannabis binden sich die Cannabinoide der Cannabis Pflanze an die Rezeptoren wodurch es möglich ist Symptome von Krankheiten positiv zu beeinflussen und so z.B. über die CB1-Rezeptoren Schmerzen zu regulieren. 

Jede Cannabis-Sorte wirkt unterschiedlich auf eine Vielzahl von Erkrankungen, die noch nicht genau definiert sind. Im Zusammenspiel zwischen Arzt und Patient müssen unter Umständen verschieden Cannabis-Blüten und Cannabis-Vollspektrum-Extrakte ausprobiert werden, um den gewünschten medizinischen Effekt zu erzielen. Ärzte beginnen mit einer einschleichenden Dosierung, bis der zu erzielende Effekt eintritt. Wie bei jedem anderen Medikament, bedarf auch Cannabis einer gewissen Einstellungszeit und gleichbleibenden Dosierung. Sobald der Patient eingestellt ist, reduzieren sich etwaige Nebenwirkungen, die zumeist bei einer Überdosierung oder Unverträglichkeit auftreten können.