MATERIA Praxisleitfaden Palliativmedizin

  1. Krankheitsbild – Symptome, Schweregrad, Diagnose, Ursachen & Häufigkeit
    1.1 Symptome
    1.2 Schweregrad
    1.3 Diagnose
    1.4 Ursachen & Häufigkeit
  2. Leitliniengerechte Therapie und Palliativversorgung
    2.1 Schmerzen: WHO-Stufentherapie
    2.2 Tumortherapieinduzierte Nausea und Emesis (CINV)
    2.3 Fatigue
    2.4 Depression
    2.5 Angst
    2.6 SAPV-Richtlinie und allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)
  3. Cannabis als Therapieoption in der Palliativmedizin – Studienlage, Wirkstoffe, Darreichungsformen, Nebenwirkungen und Interaktionen
    3.1 Wirkmechanismen und verfügbare Cannabismedikamente
    3.2 Studienlage nach Symptomen/Krankheitsbildern
    3.2.1 Krebsschmerz
    3.2.2 Appetitverlust und Chemosensorik
    3.2.3 Schlafstörungen und Stimmung
    3.3 Nebenwirkungen
    3.4 Wechselwirkungen
  4. Praxiswissen zur Cannabis-Verordnung in der Palliativmedizin
    4.1 GKV-Kostenübernahme
    4.2 Antragsstellung und Genehmigungsvorbehalt
    4.3 Ärztliche Stellungnahme – Abrechnung und Vergütung
    4.4 Selbstzahler
    4.5 Cannabisrezepte korrekt ausstellen
    4.5.1 Pflichtangaben – Extrakte
    4.5.2 Pflichtangaben – Cannabisblüten
    4.5.3 Rezeptformen (E-Rezept/Muster 16, Privatrezept/PKV)
    4.5.4 Formalia, Fristen und Verfügbarkeit
  5. Terpene in der Palliativmedizin
    5.1 Schmerzen
    5.2 Entzündliche Erkrankungen
    5.3 Psyche
    5.3.1 Depressionen
    5.3.2 Angststörungen & PTBS
    5.4 Schlaf und Entspannung
    5.5 Spastik & Krämpfe
    5.6 Kognition
    5.7 Tumorerkrankungen
    5.8 Neurologische Erkrankungen & Neuroprotektion

Quellen / Literaturverzeichnis

 

1.Krankheitsbild – Symptome, Schweregrad, Diagnose, Ursachen & Häufigkeit

1.1 Symptome

In der Palliativsituation dominieren Schmerzen und Fatigue; häufig treten zusätzlich ÜbelkeitAppetitverlustKachexieSchlafstörungenDepressionen und Angst auf. Diese Symptomlast prägt die Lebensqualität maßgeblich [1].

Chemotherapieinduzierte Übelkeit und Erbrechen (CINV) zählen zu den klinisch bedeutsamsten Beschwerden. Sie können so belastend sein, dass onkologische Behandlungenaus gelassen werden; trotz moderner Antiemese bleibt die Kontrolle bei einem Teil der Betroffenen unzureichend [2].

Krebsschmerz ist eines der belastendsten Symptome. Auch unter opioidbasierter Standardtherapie bleibt die Schmerzlinderung bei einem Teil der Patientinnen und Patienten unzureichendNebenwirkungen sind häufig [2,3]

1.2 Schweregrad

Trotz onkologischer Fortschritte ist die Symptomlast  in fortgeschrittenen  Stadien  hoch und beeinträchtigt die Lebensqualität erheblich [1].
Palliativmedizin zielt auf Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität bei schweren, unheilbaren Erkrankungen [2].

Eine Erkrankung gilt als nicht heilbarfortschreitend und weit fortgeschritten, wenn kurative Maßnahmen nicht möglich sind, der Verlauf trotz Behandlung nicht nachhaltig aufzuhalten ist und die Lebenserwartung ärztlich auf Tage bis Monatebegrenzt wird [4].

1.3 Diagnose

Die palliative Bedarfslage wird klinisch anhand von Symptomschwere,    Symptomkomplexität und Prognose  eingeschätzt [4]. Für die diagnostische Einordnung gehört eine systematische Erfassungder führenden Symptome (z. B. SchmerzCINVFatigue), ihrer funktionellen Auswirkungen und der Komorbiditäten.

Krebsassoziierte Kachexie ist ein multifaktorielles Wasting-Syndrom mit anhaltendem Verlust von Muskelmasse (mit/ohne Fettverlust) und ist mit verminderter Lebensqualitätreduzierter Therapietoleranz sowie erhöhter Morbidität und Mortalität assoziiert; fehlendeeinheitliche  Diagnosekriterien erschweren Prävalenzschätzungen und Studienvergleiche [5].

1.4 Ursachen & Häufigkeit

Palliativmedizinische Behandlung wird besonders häufig bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen (38,5 %) und Krebserkrankungen (34 %) erforderlich; weitere chronische Erkrankungen wie chronische  AtemwegserkrankungenAIDS sowie neurodegenerative Erkrankungen können im fortgeschrittenen Stadium palliativmedizinische Maßnahmen notwendig machen [1].

Bei fortgeschrittenen, metastasierten oder terminalenKrebserkrankungen  berichten  51,9 % der Betroffenen über mittelstarke bis starke Schmerzen; häufig sind außerdem Appetitlosigkeit (30–92 %)Übelkeit (6–68 %)Schlafstörungen (9–69 %) und Depressionen (3–77 %) [1].

Bei HIV-Infizierten treten SchmerzenDyspnoe  sowie gastrointestinale Symptome (Appetitmangel, Übelkeit, Erbrechen) häufig auf; Ursachen sind die Infektion selbstKomorbiditäten (z. B. opportunistische Infektionen, Kaposi-Sarkom) oder Nebenwirkungen der  antiretroviralen  Therapie [1].

2.Leitliniengerechte Therapie und Palliativversorgung

2.1 Schmerzen: WHO-Stufentherapie

Die leitliniengerechte Schmerztherapie richtet sich nach der WHO-Stufentherapie: zunächst Nicht-Opioid-Analgetika (Stufe I), bei Bedarf schwache Opioide(Stufe II) und bei mittelstarken bis starken Tumorschmerzen starke Opioide (Stufe III); häufig sinnvoll ist die Kombination mit Koanalgetika (z. B. Antikonvulsiva, Antidepressiva) [6].

Typische Nebenwirkungen sind ObstipationÜbelkeit/ErbrechenSedierungMundtrockenheitJuckreiz und in höheren Dosen Atemdepression. Diese Effekte beeinträchtigen die Lebensqualität und erfordern oft Begleitmedikation (z. B. Laxanzien) [6].

Bei therapierefraktären Schmerzen ist ein Opioidwechsel indiziert – etwa bei unzureichender Analgesie trotz Dosisanpassung oder bei nicht beherrschbaren Nebenwirkungen [6]. Gleichwohl bleibt ein Teil der Betroffenen auch trotz adäquater Opioidtherapie unzureichend schmerzkontrolliert, und Nebenwirkungen sind häufig [3].

2.2 Tumortherapie-induzierte Nausea und Emesis(CINV)

Standard ist die Kombination aus 5-HT3-Antagonist, NK1-Antagonist und DexamethasonDronabinol und Nabilon werden als Rescue-Medikation eingesetzt, wenn die Standardantiemetika nicht ausreichen. Dronabinol ist in ölhaltiger Lösung oder als Kapseln verfügbar [7].

Nabilon (Canemes®) ist ein synthetisches Cannabinoid, das strukturell Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC), dem psychoaktiven Hauptbestandteil der Cannabispflanze, ähnelt. Es ist zugelassen zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie bei Erwachsenen. Nabilon darf nur eingesetzt werden, wenn Patienten auf andere antiemetische Behandlungen nicht adäquat ansprechen.

Anders als Dronabinol, Cannabisblüten und pflanzliche Cannabisextrakte, die auf gewöhnlichen Kassenrezepten oder Privatrezepten verordnet werden können, fällt Nabilon (Canemes®)weiterhin unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und muss auf einem BtM-Rezept verordnet werden.

2.3 Fatigue

Fatigue ist eines der häufigsten und belastendsten Symptome in der Palliativsituation. Die Leitlinie empfiehlt vor allem psychoedukative Verfahrenangepasste körperliche Aktivität und psychosoziale Interventionen als erste Maßnahmen [6]. Diese Ansätze zielen darauf ab, Betroffene und Angehörige über Ursachen und Umgangsstrategien zu informieren, Ressourcen zu aktivieren und die Selbstwirksamkeit zu stärken.

Pharmakologische  Behandlungsoptionen wie Methylphenidat oder  Modafinil kommen nur in ausgewählten Fällen in Betracht, da ihre Wirksamkeit begrenzt ist und relevante Nebenwirkungen  auftreten können [6].Kortikosteroide (z. B. Dexamethason, Prednisolon) können kurzfristig zu einer Steigerung von Aktivität und Lebensqualität beitragen. Ihr Einsatz ist aufgrund erheblicher Nebenwirkungen zeitlich streng zu begrenzen. Andere Substanzen wie DonepezilAmantadin oder L-Carnitin wurden untersucht, die Evidenz ist jedoch schwach [6].

2.4 Depression

Nicht-medikamentöse Ansätze umfassen vor allem psychotherapeutische Verfahren wie kognitive Verhaltenstherapie, Problemlösungsstrategien, interpersonelle Verfahren sowie achtsamkeits- oder akzeptanzbasierte Ansätze. Ergänzend können tiefenpsychologische Interventionen oder Kreativtherapien eingesetzt werden. Alle Patienten sollen eine psychosoziale Basisbetreuung mit Psychoedukation, Förderung von Ressourcen und Stärkung sozialer Unterstützung erhalten.

Für die medikamentöse Therapie besteht keine Überlegenheit einzelner Antidepressiva. Die Auswahl richtet sich nach Verträglichkeit, Nebenwirkungsprofil, bisherigen Erfahrungen und Patientenpräferenz. Geeignete Optionen sind u. a. SSRI, Mirtazapin oder Venlafaxin; trizyklische Antidepressiva können bei gleichzeitig neuropathischen Schmerzen in Betracht gezogen werden.

Andere Substanzen:

  • Psychostimulanzien wie Methylphenidat oder Modafinil sollen nicht zur Behandlung von Depression eingesetzt werden.
  • Johanniskraut wird aufgrund von Interaktionen und Unsicherheiten nicht empfohlen.
  • Ketamin: Aufgrund der unzureichenden Datenlage kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage zu seinem Einsatz bei Patienten mit nicht-heilbarer Krebserkrankung getroffen werden.

2.5 Angst

Die S3-Leitlinie Palliativmedizin empfiehlt nicht-medikamentöse Verfahren als Erstlinie, wenn Belastung/ Alltagsbeeinträchtigung besteht [6]. Wirksam mit moderatem Effekt sind vor allem kognitive VerhaltenstherapieMindfulness-Based Stress Reduction (MBSR) und Akzeptanz- und Commitment-Therapie (ACT) – idealerweise einzelnindirekter, interaktiver Durchführung durch Qualifizierte. Ergänzend können eingesetzt werden: sozialarbeiterische  Unterstützung (z. B. Versorgung, Finanzen), spirituelle Begleitung sowie non-verbale Verfahren (z. B. künstlerische Therapien, Atem- und Entspannungsverfahren).

Medikamentös gilt: Eine Anxiolyse soll angeboten werden,

  • wenn nicht-medikamentöse Maßnahmen nicht möglich sind,
  • um diese Maßnahmen zu ermöglichen,
  • oder wenn sie nicht ausreichend

Für akute Angstsymptome  und Panikattacken  sollen kurzwirksame Benzodiazepine mit schnellem Wirkungseintritt eingesetzt werden [6]; Dosis und Dauer richten sich am vom Patienten berichteten Schweregrad und der zufriedenstellenden Symptomlinderung aus. Bei unzureichender Wirksamkeit/Unverträglichkeit ist die Indikation für Antidepressiva oder andere anxiolytische Medikamente zu prüfen; bei rezidivierenden Angstzuständen mit vorher wirksamer Pharmakotherapie soll diese bevorzugt werden. Nicht-medikamentöse und medikamentöse Maßnahmen werden stufenweise kombiniert, mit regelmäßiger Reevaluation von Nutzen und Nebenwirkungen.

2.6 SAPV-Richtlinie und allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)

Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV): Die AAPV ist in der Regel Teil der üblichen häuslichen Versorgung und zielt darauf, Beschwerden und Schmerzen frühzeitig zu erkennen, vorzubeugen und zu lindern. Verantwortlich sind in erster Linie Hausärztinnen/Hausärzte  bzw.  Fachärztinnen/Fachärzte sowie der bestehende Pflegedienst; es fallen keine gesondert abrechenbaren Leistungen an [8].

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV): Reicht die AAPV nicht aus, kommt die SAPV in Betracht. Die Versorgung erfolgt interdisziplinär durch Ärztinnen/Ärzte, Pflegedienste und Therapeutinnen/Therapeuten – häufig in Palliativ-Care-Teams (PCT) oder in Zusammenarbeit mit (ambulanten) Hospizen – mit Fokus auf koordiniertem Schmerzmanagement und  Symptomkontrolle;   regelmäßige  Teamgesprächestrukturierte Kommunikation und  Supervision  sind wichtige Bestandteile [4,8].

Anspruch auf SAPV: Anspruch besteht, wenn eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung vorliegt und eine besonders  aufwändige  Versorgung  benötigt wird, die ambulant erbracht werden kann [4].

Ein Symptomgeschehen gilt in der Regel als komplex, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: ausgeprägte Schmerzsymptomatik,  ausgeprägte neurologische/ psychiatrische/ psychischerespiratorische/  kardialegastrointestinale  oder  urogenitale   Symptomatik  oder ulzerierende/ exulzerierende  Wunden/  Tumoren [4].

Verordnung: Die SAPV wird von der behandelnden Vertragsärztin/dem behandelnden Vertragsarzt verordnet (Muster 63). Im Entlassmanagement kann auch die Krankenhausärztin/ der Krankenhausarzt verordnen – mit frühzeitiger Information der weiterbehandelnden Praxis zur nahtlosen Anschlussversorgung [4].

3. Cannabis als Therapieoption in der Palliativmedizin – Studienlage, Wirkstoffe, Darreichungsformen, Nebenwirkungen und Interaktionen

3.1 Wirkmechanismen und verfügbare Cannabismedikamente

Cannabinoide wirken primär über die körpereigenen Cannabinoid-Rezeptoren CB1 im ZNS und CB2 in Peripherie und Immunsystem. Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) aktiviert G-Protein-gekoppelte Cannabinoid-Rezeptoren  im ZNS und in peripheren Geweben. Über CB1 werden AntiemeseAppetitsteigerung  und  Analgesie vermittelt. Cannabidiol (CBD) kann THC-Effekte modulieren und zeigt unter anderem anxiolytische  und antikonvulsive  Eigenschaften [3].

Die analgetische Wirkung cannabisbasierter Arzneimittel beruht auf der Interaktion mit dem Endocannabinoid-System. Bei Stress oder Schmerz erzeugen endogene oder exogen zugeführte Cannabinoide vorübergehende antinozizeptive Effekte durch Hemmung präsynaptischer CB1-Rezeptoren; in Tiermodellen sind Endocannabinoide an der Initiation von Schmerz, der Auflösung tonischer Schmerzen sowie an stress- und furchtbedingter Analgesie beteiligt [2].

Seit März 2017 sind medizinische Cannabisblüten  und standardisierte Cannabis-Extrakte in Deutschland verordnungsfähigDronabinol und pflanzliche Cannabisextrakte  können als Rezeptur u.a. als Lösung und Kapseln hergestellt werden. Nabilon ist als Fertigarzneimittel bei  chemotherapieinduzierter   Übelkeit und Erbrechen  (CINV)  zugelassen [7]. Nabiximols (Sativex®) ist ein oromukosales 1:1-THC:CBD-Spray mit 2,7 mg Δ9-THC und 2,5 mg CBD pro Sprühstoß [9].

3.2 Studienlage nach Symptomen/Krankheitsbildern

3.2.1 Krebsschmerz

Krebsschmerz gehört zu den belastendsten Symptomen in der Onkologie; in einer aktuellen systematischen Übersichtsarbeit lag die Gesamtprävalenz  bei nahezu 50 %moderate bis starke Schmerzen betrafen rund ein Drittel der Betroffenen [2]. Die ASCO empfiehlt, Opioide  bei  mittelstarken  bis  starkenkrebsassoziierten  Schmerzen  einzusetzen, sofern nicht kontraindiziert [2]. Gleichwohl führen Bedenken von Patientenseite (Opioidrisiken) und wachsende Zurückhaltung bei Verordnenden dazu, dass cannabisbasierte Optionen als opioidsparende Ergänzungen  gesucht werden [2].

THC (Dronabinol) – analgetische   Wirksamkeit  und  Dosisabhängigkeit.   In einer Studie an Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem   Krebs erzielte THC in höheren Dosen (15–20 mg) eine bessere Schmerzlinderung  als niedrigere  Dosen (5–10 mg)  und Placebo;  zugleich traten Sedierung und  Euphorie   unter den höheren Dosen häufiger auf [2].

THC:CBD vs. THC vs. Placebo – randomisierte Evidenz. In einer multizentrischen, doppelblinden, randomisierten, placebokontrollierten Parallelgruppenstudie war ein THC:CBD-Extrakt  bei fortgeschrittenen,  opioidrefraktären  Krebsschmerzen analgetisch  wirksam;  ein THC-Extrakt zeigte keinen vergleichbaren Vorteil gegenüber Placebo [2].

Kernaussage: Für den Zusatz zu Opioiden ist die Evidenz für THC:CBD am konsistentesten (klinisch relevante Effekte, aber nicht in allen Studien repliziert); THC/Dronabinol ist analgetisch, jedoch häufig durch Nebenwirkungen limitiert [2,3,10]

3.2.2 Appetitverlust und Chemosensorik

Eine Appetitminderung ist in der Onkologie häufig und beeinträchtigt die Lebensqualität deutlich; Ernährung und Nahrungsaufnahme sind zentrale Determinanten von Funktionalität und Teilhabe [2]

THC/Dronabinol: Appetit und Gewicht. In zwei Studien mit Patienten mit fortgeschrittenem Krebs steigerte THC den Appetit. Gegenüber  Megestrol war die Appetitsteigerung jedoch geringer  (Appetit-Response 49 % unter THC vs. 75 % unter Megestrol); Gewichtszunahmen  traten unter Megestrol häufiger auf (11 % vs. 3 %). Die Kombination Megestrol + THC bot keinen Zusatznutzen  gegenüber Megestrol allein [2].

In einer anderen Studie zeigte Dronabinol 2,5 mg (mit oder ohne CBD 1 mgkeine signifikante Verbesserung von Appetit  und  Körpergewicht  gegenüber Placebo bei Krebspatienten [2,11].

Nabilon. In einem doppelblinden, randomisierten, placebokontrollierten Acht-Wochen-Trial zeigte Nabilon keine  signifikante  Appetitverbesserung, jedoch eine Zunahme  der  Kohlenhydrataufnahme [12]

Evidenz außerhalb der Onkologie (begrenzte Übertragbarkeit). Bei HIV/Aids  verbesserten Cannabinoide den Appetit und führten zu Gewichtsstabilisierung   bzw. Gewichtszunahme   gegenüber Placebo; diese positiven Befunde sind aufgrund anderer Pathophysiologie nur eingeschränkt auf onkologische Kachexie übertragbar [2]

Chemosensorik (Geschmack/Geruch) als Appetitanreger. In einer doppelblinden, randomisierten Studie (THC 2,5 mg 2-mal täglich) verbesserten sich gegenüber Placebo die chemosensorische Wahrnehmung, der Geschmack der Speisen, der Appetit vor der Mahlzeit sowie die ProteinzufuhrWeniger als 50 % schlossen die Studie ab (Drop-outs durch Verlust der Nachverfolgbarkeit oder  Nebenwirkungen).  Die kleine Fallzahl und hohe Ausfallrate schränken die Aussagekraft der RCT ein [2].

3.2.3 Schlafstörungen und Stimmung

Patienten mit Krebs – auch unter laufender Tumortherapie – leiden häufig unter Schlafstörungen  und  affektiven Störungen.  Die Datenlage zum Nutzen von Cannabis ist heterogen. In vielen Studien wurden Schlaf und Stimmung nur als sekundäre Endpunkte erhoben, etwa in Analgesiestudien mit begleitend erhobener Schlafqualität [2]. Schlaf – Hinweise auf Nutzen:
  • Nabiximols (niedrig/mittel dosiert): Bei fortgeschrittenem Krebs mit opioidrefraktären Schmerzen weniger Schlafunterbrechungen  (randomisierte,   placebokontrollierte,   dosisgestufte  Studie [RCT],  2012; Portenoy et al.).
  • THC hoch dosiert (Glioblastom): Besserer Schlaf sowie Verbesserungen in funktionellen/körperlichen Domänen (randomisierte Phase-2-Studie, 2021; Schloss et al.).
  • Nabilon (Lungenkrebs, Anorexie): Insomnie besserte sich Placebo (randomisierte, doppelblinde Studie [RCT], 2018; Turcott et al.).
Schlaf – fehlende oder inkonsistente Effekte:
  • Sativex/Nabiximols (Phase-3): Zwei große Studien kein Vorteil gegenüber Placebo beim Sleep-Disruption-Score (Phase-3-RCTs, 2017;  Fallon et al.). In einer weiteren Phase-3-Studie war der primäre Schmerzendpunkt negativ, der Schlafstörungs-Score  unter Nabiximols jedoch niedriger als unter Placebo (Phase-3-RCT, 2018; Lichtman et al.).
  • THC:CBD-Extrakt / THC-ExtraktKeine Unterschiede der mittleren Schlafqualität vs. Placebo in einer zweiwöchigen multizentrischen Studie (RCT, 2010; Johnson et al.).
Schlaf – Cannabisstudien außerhalb der Onkologie (Übertragbarkeit begrenzt):
  • Nabilon verbesserte den Schlaf bei Parkinson (Post-hoc-Analyse einer RCT, 2022; Peball et al.).
  • Bei Fibromyalgie mit chronischer Insomnie war Nabilon wirksamer als Amitriptylin (randomisierte, doppelblinde Crossover-RCT, 2010; Ware et al.).
Schlaf – Cannabis-Patientenberichte:
  • Besseres Einschlafen/ Durchschlafen und weniger  Schlafmedikation  (qualitative Interviewstudie, 2022;  Zhou et al.); Rekrutierungsbias (Dispensary-Rekrutierung, ) beachten [2].
Stimmung – Hinweise auf Nutzen:
  • Nabiximols: In einer Studie zur chemotherapieinduzierten Neuropathie zeigten sich größere Verbesserungen der psychischen (und körperlichen) QoL-Subskalen Placebo (randomisierte, doppelblinde Crossover-RCT, 2014; Lynch et al.).
Stimmung – fehlende oder inkonsistente Effekte:
  • THC vs. ProchlorperazinKeine signifikanten Verbesserungen bei  Angst/Depression  unter THC im Vergleich zu Prochlorperazin (randomisierte Studie, 1982; Ungerleider et al.).
  • Dronabinol/THC – LebensqualitätKeine überlegene QoL Placebo in onkologischen Studien (RCTs, 2002; Jatoi et al. und 2006; Strasser et al.).
Einordnung für die Praxis: Die Evidenz zu Angst/Depression unter Cannabis-basierten Arzneimitteln bei Krebs ist dünn und uneinheitlichErstlinienmaßnahmen bleiben  psychotherapeutische Verfahren  und  etablierte Pharmakotherapien;  Cannabinoide sollten also nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung zur Stimmungsverbesserung in er Palliativmedizin in Betracht gezogen werden [2].

3.3 Nebenwirkungen

Cannabisbasierte Arzneimittel gehen in Studien häufig mit Schwindel, Mundtrockenheit, Übelkeit, Müdigkeit, Somnolenz  und Euphorie einher. Meist sind diese Effekte mild bis moderat, in einzelnen Untersuchungen waren sie jedoch so  ausgeprägt,  dass es zu  Studienabbrüchen kam [2]. Für die Palliativmedizin besonders relevant: Viele Patienten nehmen bereits sedierende oder anticholinerge Medikamente ein – additive Effekte  (z. B. verstärkte Schläfrigkeit) sind daher möglich und sollten aktiv antizipiert werden.

Cannabis-Hyperemesis-Syndrom (CHS):
Trotz antiemetischer Nutzung kann es – vor allem bei chronischem Konsum – zum CHS kommen [2]. Typisch ist ein Verlauf in Prodromalphase (morgendliche Übelkeit, abdominelles Unwohlsein), Hyperemesisphase (starke,  zyklische Übelkeit/Erbrechen mit diffuser Bauchschmerzsymptomatik) und ErholungsphaseHäufige heiße Bäder/Duschen lindern Symptome kurzfristig; die einzige kausale Therapie ist das Beenden des Cannabiskonsums. Für die Praxis gilt: Bei unklarer rezidivierender Emesis unter Cannabis unbedingt CHS differenzialdiagnostisch erwägen.

3.4 Wechselwirkungen

THC und CBD werden hepatisch metabolisiert und können arzneimittelabbauende Enzyme hemmen; dadurch steigen Wirkspiegel begleitend verabreichter Medikamente, was Wirksamkeit und Toxizität verändert [2].

Opioide wie MethadonB uprenorphinFentanyl und Oxycodon werden ebenfalls enzymatisch abgebaut; bei gleichzeitiger Gabe von Cannabis oder CBD steigen die Opioidspiegel häufig an. Klinisch wurden unter einer CBD-Dosissteigerung  bei stabilem Methadon ausgeprägte  Somnolenz  und Fatigue beobachtet; unter Buprenorphin zeigte sich bei Cannabisgebrauch ein Anstieg von Buprenorphin/ Norbuprenorphin im Blut. Diese Befunde sprechen für eine relevante Interaktionsgefahr [2].

THC – Wechselwirkungen

Internationale  Fachgesellschaften  wie die Society of Cannabis Clinicians (SCC) haben die wichtigsten  Interaktionsdaten  zusammengestellt [13]. Interaktionen mit THC können Risiken bergen, lassen sich jedoch häufig durch Dosisanpassungen kontrollieren.

  • Herz-Kreislauf-Medikamente: Calciumkanalblocker (Amlodipin, Nifedipin) → verstärkte Wirkung möglich (Blutdruckabfall, Sturzrisiko)
  • Antibiotika: Makrolide (z. B. Clarithromycin, Erythromycin) → verstärkte Nebenwirkungen (z. B. Durchfälle)
  • Benzodiazepine: verstärkte Sedierung → ggf. Dosisreduktion prüfen
  • Statine: insbesondere Atorvastatin, Rosuvastatin → erhöhte Konzentrationen möglich
  • HIV-Medikamente: insbesondere Protease-Inhibitoren → Gefahr erhöhter Wirkspiegel und Toxizität
  • Steroide: Prednison, Dexamethason → Metabolismus kann verändert sein (nicht genau definiert)
  • Antikoagulanzien: Warfarin (Coumadin) → durch CYP2C9-Hemmung Risiko erhöhter Blutspiegel, erhöhtes INR, Blutungsrisiko
  • Transplantations medikamente:
    • Calcineurin-Inhibitoren (Cyclosporin, Tacrolimus)
    • mTOR-Inhibitoren (Sirolimus, Everolimus) → erhöhte Spiegel, Gefahr von Toxizität (Nierenschäden, Bluthochdruck, Infektionsrisiko)
    • Antimetabolite (Mycophenolat, Azathioprin) → Aufnahme kann durch THC reduziert werden (verminderte Wirkung möglich)
  • OTC-Medikamente (rezeptfrei):
    • NSAIDs (Ibuprofen, Aspirin) → erhöhtes Risiko für Magen-Darm-Blutungen und Ulzera
    • Antihistaminika → verstärkte Sedierung und Mundtrockenheit
    • Pseudoephedrin, Phenylephrin → Risiko für Herzrasen und Blutdruckanstieg
  • Nahrungsergänzungsmittel:
    • Johanniskraut → beschleunigter THC-Abbau, geringere THC-Wirkung
    • Melatonin, Baldrian → verstärkte Sedierung und Einschränkung von Kognition und Motorik
    • Echinacea → kann THC-Abbau hemmen, verstärkte psychoaktive und sedierende Wirkung

CBD – Bei welchen Medikamenten kann es zu Wechselwirkungen kommen?

Die Wechselwirkungen von Cannabidiol (CBD) mit anderen Arzneimitteln wurden in einem systematischen Review (2024, Frontiers in Pharmacology) beschrieben [37].

  • Antikoagulanzien: Warfarin (Coumadin) → schwankende Spiegel, INR-Anstieg bis > 9 beschrieben → Blutungsrisiko. Teilweise 20–30 % Dosisreduktion erforderlich. INR engmaschig kontrollieren.
  • Immunsuppressiva (Transplantations medikamente): mTOR-Inhibitoren (Everolimus, Sirolimus) → Spiegel bis 2–3-fach erhöht, klinische Toxizitäten (z. B. Durchfälle). Calcineurin-Inhibitoren (Tacrolimus) → deutliche Spiegelanstiege, Fälle von Tacrolimus-Toxizität (Tremor, Verwirrtheit). Therapeutisches Drug Monitoring zwingend notwendig.
  • Antiepileptika: Valproat (VPA) → erhöhte Leberwerte (AST/ALT), teils Thrombozytopenie → Dosisanpassung oder Absetzen notwendig. Levothyroxin → in Einzelfällen stark erhöhte CBD-Spiegel (bis vierfach). Everolimus (bei TSC) → unregelmäßige Spiegel unter CBD. Brivaracetam, Phenobarbital → bisher keine Interaktionen beobachtet. Regelmäßige Kontrollen von Leberwerten, Blutbild und Wirkstoffspiegeln empfohlen.

Praktische Konsequenzen:

  • Start low, go slow: Cannabinoide  einschleichen,  Dosen schrittweise anpassenengmaschig überwachen.
  • Warnzeichen erfassen: Sedierung, Verwirrtheit, Schwindel, kognitive Verlangsamung
  • Opioidtherapie aktiv steuern: Unter Methadon  und  Buprenorphin besonders  wachsam bleiben; bei klinischen Hinweisen Dosen reduzieren bzw.  anpassen  und ggf.  Spiegel  oder  EKG  (QT-Risiko bei Methadon) kontrollieren.
  • Arzneimittelanamnese erweitern: Cannabis/CBD (Produkt, Dosis, Frequenz, Applikationsform)  erfassen  und  dokumentieren;  bei jeder Therapieänderung Interaktionscheck wiederholen.
  • Patienten aufklären: Änderungen der Dosis vorab abstimmen; bei verstärkter Müdigkeit, Schwindel oder Atemproblemen sofort Kontakt aufnehmen.

4.Praxiswissen zur Cannabis-Verordnung

Dieser Abschnitt fasst die maßgeblichen Regelungen zur Verordnung von medizinischem Cannabis in der Palliativversorgung zusammen: GKV-Kostenübernahme und Genehmigung (inklusive Besonderheiten in SAPV/AAPV), Ausnahmen vom Erstgenehmigungserfordernis für bestimmte Arztgruppen (seit 2024), Abrechnung der ärztlichen Stellungnahme (GOP 01626), Privatrezept/Selbstzahler sowie  Rezeptausstellung

4.1 GKV-Kostenübernahme

Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gilt: Nur die Erstverordnung von medizinischem Cannabis oder ein grundlegender Therapiewechsel ist genehmigungspflichtig. Folgeverordnungen, Dosisanpassungen sowie der Wechsel zu anderen Cannabisblüten bzw. anderen Extrakten sind ohne erneute Genehmigung möglich. In der SAPV sind Verordnungen grundsätzlich genehmigungsfrei, ein Kostenübernahmeantrag für die Cannabistherapie ist nicht erforderlich. In der AAPV – oder wenn die Therapie stationär begonnen wird – bleibt die Genehmigungspflicht bestehen; die Prüffrist der Krankenkasse beträgt 3 Tage. Ein Facharztvorbehalt besteht nicht; alle Ärztinnen und Ärzte dürfen verordnen (ausgenommen Zahn- und Tierärzte). (G-BA-Pressemitteilung 16.03.2023 [14])

4.2 Antragsstellung und Genehmigungsvorbehalt

Änderung 2024: Für bestimmte Arztgruppen nach (Muster-)WBO 2018 entfällt die Pflicht zur Erstgenehmigung durch die Krankenkasse. Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme und Maßgaben der Arzneimittelrichtlinie bleiben unverändert: schwerwiegende Erkrankung, keine geeigneten Alternativen, realistische  Aussicht auf positive Wirkung, Überprüfung der Zweckmäßigkeit innerhalb der ersten 3 Monate und danach regelmäßig, vollständige DokumentationFertigarzneimittel  haben  Vorrang vor Blüten/Extrakten; eine Blütenverordnung bedarf einer dokumentierten Begründung[15]. Wichtig: In jedem Fall ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.

Arztgruppen mit Wegfall der Erstgenehmigung (nach (Muster-)WBO 2018):

  • Facharztbezeichnungen:  Allgemeinmedizin;  Anästhesiologie;  Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie); Innere Medizin (Schwerpunkte: Kardiologie, Rheumatologie, Hämatologie und Onkologie, Nephrologie); Neurologie; Physikalische und Rehabilitative Medizin; Psychiatrie und Psychotherapie. (Bundesanzeiger 16.10.2024)
  • Zusatzbezeichnungen: Geriatrie; Medikamentöse Tumortherapie; Palliativmedizin; Schlafmedizin; Spezielle Schmerztherapie. (Bundesanzeiger 16.10.2024)

4.3 Ärztliche Stellungnahme – Abrechnung und Vergütung

Für die GKV-Erstgenehmigung kann die GOP 01626 (143 Punkte) abgerechnet werden. Sie umfasst die ärztliche Stellungnahme zu Cannabis-Blüten-ExtraktenDronabinol  oder Nabiloneinmal je Erstverordnungmaximal viermal im Krankheitsfall. Den aktuellen Euro-Betrag entnehmen Sie dem Online-EBM [15].

4.4 Selbstzahler

Seit 01.04.2024 ist Cannabis kein BtM mehr;  Privatverordnungen  erfolgen auf normalem Privatrezept (Ausnahme: Nabilon/Canemes® bleibt BtM-pflichtig).  Kein Kassenantrag  für Selbstzahler;  sofortiger Therapiebeginn  möglich. Austherapiertheit  ist  kein zwingendes Kriterium [16]; die Produktauswahl  (Fertigarzneimittel vs. Blüten/Extrakte) erfolgt  im Arzt-Patient-Gespräch

Kostenhinweis:  Bei Privatrezepten  trägt der Patient auch die  Arztkosten  (Abrechnung nach GOÄ);  typischerweise  50–100 €  beim Erstkontakt, Folgeverordnungen sind in der Regel deutlich günstiger [17])

4.5 Cannabisrezepte korrekt ausstellen

Häufige Verzögerungen entstehen durch unvollständige  oder  uneindeutige Verordnungen.  Apotheken sind verpflichtet, jede Verschreibung auf  Richtigkeit, Vollständigkeit   und Gültigkeit zu prüfen und dürfen  nur formal korrekte Rezepte  beliefern. Die folgende Kurzcheckliste unterstützt Ärztinnen/Ärzte bei der korrekten Verordnung.

Pflichtangaben – Extrakte

  1. Produkt: eindeutige Bezeichnung/Handelsname.
  2. Menge und Stärke: Volumen (z. B. 30 ml) und Gehalt in mg/ml THC und mg/ml CBD; bei Bedarf Gesamt-THC (mg) ergänzen.
  3. Dosierung/AnwendungEinzeldosis (ED)Tagesdosis (TD)Applikationsweg (z. B. oral einnehmen).
  4. Patientenangaben und  Arztunterschrift
  5. KostenträgerKrankenkasse (GKV) bzw. „Privat“  (Selbstzahler/PKV).

Beispiel:
Cannabisextrakt MATERIA SIS 10-10, 30 ml; enthält 10 mg/ml THC und 10 mg/ml CBD; Gesamt-THC: 300 mgED: 3 Tropfen, TD: 6 Tropfen, oral.

Pflichtangaben – Cannabisblüten

  1. Produkt: eindeutige Sorten-/Herstellerangabe.
  2. Menge und Abgabeform: z. B. 30 g„unzerkleinert abgeben“.
  3. Dosierung/Anwendung:  z. B. 3-mal täglich 0,2 g verdampfen und inhalieren.
  4. Patientenangaben und  Arztunterschrift.
  5. KostenträgerKrankenkasse (GKV) bzw. „Privat“.

Beispiel:
Cannabisblüten Materia GH 29/1, 30 g, unzerkleinert abgeben, Dosierung: 3x tägl. 0,2 g verdampfen und inhalieren

Rezeptarten

E-Rezept/Muster 16

GKV-Verordnungen von medizinischem Cannabis auf  e-Rezept/Muster 16 (seit 01.04.2024); Nabilon (Canemes®) bleibt BtM-Rezept. (BfArM 01.04.2024; IWW 26.04.2024)
Genehmigungspflicht nur bei Erstverordnung bzw.  grundlegendem TherapiewechselFolgeverordnungenDosisanpassungen  sowie  Wechsel  zwischen Blüten und standardisierten Extrakten  ohne erneute GenehmigungSAPV: genehmigungsfrei;  AAPV/stationärer Beginn:  3-Tage-Prüffrist.  (G-BA-Pressemitteilung 16.03.2023)
Für definierte  Facharzt-/ Zusatzbezeichnungen  nach (Muster-)WBO 2018 entfällt die Erstgenehmigung. (Bundesanzeiger 16.10.2024)

Privatrezept/PKV

Verordnung auf PrivatrezeptErstattung PKV vertragsabhängig; Nabilon  weiterhin BtM-Rezept. (BfArM 01.04.2024; IWW 26.04.2024)
Bei Privatrezepten trägt der Patient auch die Arztkosten (GOÄ).

Formalia, Fristen und Verfügbarkeit

  • Gültigkeit: Kassenrezept 28 TagePrivatrezept 3 Monate ab Ausstellungsdatum.
  • Häufige Rückfragen der Apotheke:  abgelaufene Gültigkeit, uneindeutiger Produktnamefehlende  DosierungsangabenLieferunfähigkeit  der verordneten Sorte/des Extrakts.
  • Die aktuelle Verfügbarkeit der verordneten Cannabisprodukte in Apotheken sollte idealerweise vorab geklärt werden.

5. Terpene in der Palliativmedizin

Jede Erkrankung und jeder Patient erfordern eine möglichst individuell abgestimmte Behandlung. Um die Therapie bestmöglich auf die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Symptomen zuzuschneiden, sind neben der Auswahl geeigneter Cannabinoide, der Darreichungsform, Titration und Dosierung auch die Terpene mit ihren verschiedenen therapeutischen Effekten von Bedeutung.

Im Folgenden werden die Terpene vorgestellt, die sowohl in der Praxis als auch in der Wissenschaft an Relevanz gewinnen.

Wichtige Hinweise:

  • Die meisten Erkenntnisse zu therapeutischen Effekten stammen aus präklinischen Untersuchungen.
  • Klinische Studien liegen nur vereinzelt vor und sind in ihrer Aussagekraft begrenzt.
  • Besonders bei antitumoralen Effekten, die in Laborstudien beschrieben wurden, ist die klinische Evidenz noch schwach.

Trotz dieser Einschränkungen können Terpene – vor allem bei guter Verträglichkeit – in die Auswahl von Cannabisarzneimitteln einbezogen werden, wenn ein möglicher Zusatznutzen erwartet wird. Der vorliegende Terpen-Navigator soll dabei helfen, schnell jene Terpene auszuwählen, die bei bestimmten Symptomen potenziell hilfreich sein können. Ärztinnen und Ärzte finden hier außerdem die Studien, die als Begründung für die Auswahl bestimmter pflanzlicher Cannabis produkte  mit spezifischen Terpenprofilen herangezogen werden können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Schmerzen
  2. Entzündliche Erkrankungen
  3. Psyche
    3.1 Depressionen
    3.2 Angststörungen & PTBS
  4. Schlaf und Entspannung
  5. Spastik & Krämpfe
  6. Kognition
  7. Tumorerkrankungen
  8. Neurologische Erkrankungen & Neuroprotektion 

5.1 Schmerzen

β-Myrcen

β-Myrcen besitzt schmerzlindernde Eigenschaften, indem es die Freisetzung körpereigener Opioide stimuliert [18].
Aroma: erdig, würzig, holzig
Vorkommen: Mango, Thymian, Hopfen, Zitronengras

β-Caryophyllen

β-Caryophyllen wird unter anderem mit analgetischen Wirkungen in Verbindung gebracht [18].
Aroma: würzig, pfeffrig
Vorkommen: Schwarzer Pfeffer, Oregano, Nelken

Geraniol

In präklinischen Untersuchungen zeigte Geraniol schmerzlindernde und neuroprotektive Effekte, etwa bei neuropathischen Schmerzen nach Rückenmarksverletzungen [19,20].
Aroma: blumig, süß, rosig
Vorkommen: Rosen, Geranien, Wermut, Koriander, Pfirsiche

Borneol

Das Terpen, das auch in Ingwer und Kurkuma vorkommt, besitzt schmerzlindernde und krampflösende Potenziale [19].
Aroma: kampferartig, erdig, holzig
Vorkommen: Rosmarin, Ingwer, Kurkuma

5.2 Entzündliche Erkrankungen

β-Caryophyllen

β-Caryophyllen wird unter anderem mit entzündungshemmenden Wirkungen in Verbindung gebracht [18].
Aroma: würzig, pfeffrig
Vorkommen: Schwarzer Pfeffer, Oregano, Nelken

Linalool

Linalool, das unter anderem auch in Lavendel enthalten ist, wirkt antioxidativ, entzündungshemmend und krampflösend und zeigt zudem potenziell angstlösende und beruhigende Eigenschaften [21,22].
Aroma: blumig, lavendelartig
Vorkommen: Lavendel, Koriander, Basilikum

Phellandren

Phellandren ist ein seltenes Terpen, das über potenziell bronchienerweiternde und entzündungshemmende Eigenschaften verfügt [18].
Aroma: fruchtig-zitrusartig mit leichten Anklängen von Pfefferminze
Vorkommen: Eukalyptus, Ingwer, Fenchel

Bisabolol

Bisabolol zeigte im Tierversuch nervenzellschützende Effekte und eine Hemmung neuroentzündlicher Prozesse [23].
Aroma: blumig, süßlich
Vorkommen: Kamille, Candeia-Baum

Eucalyptol (1,8-Cineol)

Eucalyptol (auch bekannt als 1,8-Cineol) wird unter anderem mit entzündungshemmenden Eigenschaften in Verbindung gebracht [24].
Aroma: frisch, minzig
Vorkommen: Eukalyptus, Rosmarin, Salbei, Wermut

5.3 Psyche

5.3.1 Depressionen

Limonen

Limonen ist bekannt für sein frisches Zitrusaroma und seine stimmungsaufhellenden Effekte. Präklinische und klinische Studien weisen auf angstlösende und stressreduzierende Wirkungen hin [25]. Darüber hinaus zeigte eine aktuelle randomisierte kontrollierte Studie (RCT), dass Limonen THC-bedingte Nebenwirkungen wie Angstgefühle abmildern kann [26].
Aroma: frisch, zitrusartig
Vorkommen: Zitrusfrüchte, Minze, Rosmarin

Linalool

Linalool, das unter anderem auch in Lavendel enthalten ist, wirkt antioxidativ, entzündungshemmend und krampflösend und zeigt zudem potenziell angstlösende und beruhigende Eigenschaften [21,22]. Vermutet wird ein Einfluss auf das Glutamat- und GABA-System im Gehirn [21].
Aroma: blumig, lavendelartig
Vorkommen: Lavendel, Koriander, Basilikum

Terpinolen

Terpinolen kommt vor allem in Sativa-dominanten Sorten vor. Es wirkt potenziell energetisierend und kann möglicherweise die Stimmung verbessern [27–30].
Aroma: frisch, kräuterartig mit Pinien- und Zitrusnoten
Vorkommen: Äpfel, Muskat, Kreuzkümmel, Teebaumöl

5.3.2 Angststörungen & PTBS

Limonen

Limonen ist bekannt für sein frisches Zitrusaroma und seine stimmungsaufhellenden Effekte. Präklinische und klinische Studien weisen auf angstlösende und stressreduzierende Wirkungen hin [8]. Darüber hinaus zeigte eine aktuelle randomisierte kontrollierte Studie (RCT), dass Limonen THC-bedingte Nebenwirkungen wie Angstgefühle abmildern kann [26].
Aroma: frisch, zitrusartig
Vorkommen: Zitrusfrüchte, Minze, Rosmarin

Linalool

Linalool, das unter anderem auch in Lavendel enthalten ist, wirkt antioxidativ, entzündungshemmend und krampflösend und zeigt zudem potenziell angstlösende und beruhigende Eigenschaften [21.22]. Vermutet wird ein Einfluss auf das Glutamat- und GABA-System im Gehirn [21].
Aroma: blumig, lavendelartig
Vorkommen: Lavendel, Koriander, Basilikum

β-Caryophyllen

β-Caryophyllen wird unter anderem mit anxiolytischen Wirkungen in Verbindung gebracht [18].
Aroma: würzig, pfeffrig
Vorkommen: Schwarzer Pfeffer, Oregano, Nelken

5.4 Schlaf und Entspannung

β-Myrcen

Ein hoher Myrcengehalt (> 0,5 %) in Cannabisblüten wird mit starker körperlicher und psychischer Entspannung in Verbindung gebracht [32]. Myrcen ist daher in Indica-Cannabissorten oft relativ hoch konzentriert und kann bei Schlafstörungen hilfreich sein.
Aroma: erdig, würzig, holzig
Vorkommen: Mango, Thymian, Hopfen, Zitronengras

Linalool

Linalool, das unter anderem auch in Lavendel enthalten ist, wirkt krampflösend und zeigt zudem potenziell angstlösende und beruhigende Eigenschaften [21,22]. Vermutet wird ein Einfluss auf das Glutamat- und GABA-System im Gehirn [21].
Aroma: blumig, lavendelartig
Vorkommen: Lavendel, Koriander, Basilikum

5.5 Spastik & Krämpfe

Linalool

Linalool, das unter anderem in Lavendel enthalten ist, wirkt krampflösend und wird zudem mit angstlösenden und beruhigenden Eigenschaften in Verbindung gebracht [21,22]. Vermutet wird ein Einfluss auf das Glutamat- und GABA-System im Gehirn [21].
Aroma: blumig, lavendelartig
Vorkommen: Lavendel, Koriander, Basilikum

β-Myrcen

Ein hoher Myrcengehalt (> 0,5 %) in Cannabisblüten wird mit starker körperlicher und psychischer Entspannung assoziiert [32]. Myrcen findet sich besonders in Indica-Sorten und könnte bei Schlafstörungen hilfreich sein.
Aroma: erdig, würzig, holzig
Vorkommen: Mango, Thymian, Hopfen, Zitronengras

Borneol

Borneol, enthalten unter anderem in Ingwer und Kurkuma, wird mit krampflösenden Effekten in Verbindung gebracht [19].
Aroma: kampferartig, erdig, holzig
Vorkommen: Rosmarin, Ingwer, Kurkuma

5.6 Kognition

α-Pinen und β-Pinen

Studien zufolge können die Terpene α-Pinen und β-Pinen die Aktivität der Acetylcholinesterase im Gehirn hemmen und dadurch kognitive Funktionen unterstützen [18]. Zudem können sie die Verträglichkeit von Cannabis verbessern, indem sie Gedächtnisstörungen verringern, die durch hohe THC-Dosierungen verursacht werden [18].
Aroma: frischer Kiefernduft, harzig
Vorkommen: Kiefern, Rosmarin, Dill, Petersilie

Limonen

Limonen ist bekannt für sein frisches Zitrusaroma und seine stimmungsaufhellenden Effekte. Präklinische und klinische Studien weisen auf angstlösende und stressreduzierende Wirkungen hin [8]. Darüber hinaus zeigte eine aktuelle randomisierte kontrollierte Studie (RCT), dass Limonen THC-bedingte Nebenwirkungen wie Angstgefühle abmildern kann [26].
Aroma: frisch, zitrusartig
Vorkommen: Zitrusfrüchte, Minze, Rosmarin

Terpinolen

Terpinolen kommt vor allem in Sativa-dominanten Sorten vor. Es wirkt belebend, kann die Stimmung heben und Ängste reduzieren [27–30].
Aroma: frisch, kräuterartig mit Pinien- und Zitrusnoten
Vorkommen: Äpfel, Muskat, Kreuzkümmel, Teebaumöl

5.7 Tumorerkrankungen

Bisabolol

Bisabolol zeigte im Tierversuch nervenzellschützende Effekte und eine Hemmung neuroentzündlicher Prozesse [23]. Präklinische Untersuchungen an Leukämiezellen zeigten zudem, dass Bisabolol direkt menschliche Krebszellen angreifen und deren Zelltod fördern kann [33,34].
Aroma: blumig, süßlich
Vorkommen: Kamille, Candeia-Baum

Terpinolen

Terpinolen wirkt belebend, kann die Stimmung heben und Ängste reduzieren. Studien weisen zudem auf mögliche antitumorale Eigenschaften hin [27–30].
Aroma: frisch, kräuterartig mit Pinien- und Zitrusnoten
Vorkommen: Äpfel, Muskat, Kreuzkümmel, Teebaumöl

Geraniol

In präklinischen Untersuchungen gibt es Hinweise auf antiproliferative und pro-apoptotische Eigenschaften, die bei verschiedenen Krebsarten wie Brust-, Lungen- oder Darmkrebs beobachtet wurden [24].
Aroma: blumig, süß, rosig
Vorkommen: Rosen, Geranien, Wermut, Koriander, Pfirsiche

Eucalyptol (1,8-Cineol)

Eucalyptol (auch bekannt als 1,8-Cineol) wird mit entzündungshemmenden und krebshemmenden Eigenschaften in Verbindung gebracht. Auch in menschlichen Eierstockkrebszellen zeigte Eucalyptol antitumorale Effekte [24].
Aroma: frisch, minzig
Vorkommen: Eukalyptus, Rosmarin, Salbei, Wermut

p-Cymen

p-Cymen ist ein natürlich vorkommendes Monoterpen. In präklinischen Untersuchungen mit Schwarzkümmelöl (bis zu 40 % p-Cymen) wurden antitumorale Effekte bei verschiedenen Krebsarten wie Blut-, Nieren-, Lungen-, Prostata-, Leber- und Brustkrebs beschrieben [35].
Aroma: orangeartig, karottenartig, zitronig
Vorkommen: Kreuzkümmel, Thymian

Valencen, Humulen, Nerolidol

In präklinischen Untersuchungen wurde beobachtet, dass diese Terpene die Effizienz bestimmter Chemotherapeutika erhöhen können [36].
Aromen:
– Valencen: fruchtig, zitrusartig (Orangen)
– Humulen: hopfig, erdig (Hopfen, Koriander)
– Nerolidol: holzig-blumig (Teebaum, Ingwer, Jasmin)

5.8 Neurologische Erkrankungen & Neuroprotektion

α-Pinen und β-Pinen

Studien zufolge können die Terpene α-Pinen und β-Pinen die Aktivität der Acetylcholinesterase hemmen. Dadurch könnten sie kognitive Funktionen unterstützen und Gedächtnisprobleme abmildern, wie sie beispielsweise in Zusammenhang mit hohen THC-Dosen auftreten können [18]. Auch im Hinblick auf neurodegenerative Erkrankungen wie Alzheimer oder Parkinson wird ein potenzieller Nutzen diskutiert.
Aroma: frischer Kiefernduft, harzig
Vorkommen: Kiefern, Rosmarin, Dill, Petersilie

Linalool

Linalool, das unter anderem in Lavendel enthalten ist, wirkt krampflösend und wird zudem mit angstlösenden und beruhigenden Eigenschaften in Verbindung gebracht [21,22]. Vermutet wird ein Einfluss auf das Glutamat- und GABA-System im Gehirn [21].
Aroma: blumig, lavendelartig
Vorkommen: Lavendel, Koriander, Basilikum

Bisabolol

Bisabolol, ein Terpen aus Kamille und Candeia-Baum, zeigte in Tierversuchen nervenzellschützende Effekte und eine Hemmung neuroentzündlicher Prozesse [23].
Aroma: blumig, süßlich
Vorkommen: Kamille, Candeia-Baum

β-Caryophyllen

β-Caryophyllen wird in präklinischen Studien mit neuroprotektiven und entzündungshemmenden Eigenschaften in Verbindung gebracht [18]. Dadurch könnte es auch bei neurologischen Erkrankungen mit Entzündungsbeteiligung, wie Morbus Parkinson oder Multipler Sklerose, eine unterstützende Rolle spielen.
Aroma: würzig, pfeffrig
Vorkommen: Schwarzer Pfeffer, Oregano, Nelken

Quellen:

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[7] Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (DKG); Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO). Supportive Therapie bei onkologischen Patient:innen (Version 2.0). AWMF-Registernr. 032-054OL; April 2025. Verfügbar unter: https://www.awmf.org/service/awmf-aktuell/supportive-therapie-bei-onkologischen-patientinnen-1 (Zugriff: 10.09.2025).

[8] Deutsches Medizinrechenzentrum (DMRZ). Ambulante Palliativversorgung. Verfügbar unter: https://www.dmrz.de/wissen/ratgeber/ambulante-palliativversorgung (Zugriff: 10.09.2025).

[9] Fachinformation Sativex® 27 mg/25 mg, Spray zur Anwendung in der Mundhöhle. Jazz Pharmaceuticals Ireland Ltd.; Mitvertrieb: AlmirallHermal GmbH. Stand: Mai 2024. Zul.-Nr. 83727.00.00. Verfügbar über: fachinfo.de (Rote Liste Service GmbH).

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[13] Lopez J; Society of Cannabis Clinicians. Drug Interactions with Cannabis. 2024. Verfügbar unter: https://www.cannabisclinicians.org (Zugriff: 03.09.2025).

[14] Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). G-BA regelt Verordnung von medizinischem Cannabis bei schweren Erkrankungen. Pressemitteilung vom 16.03.2023. Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1098/ (Zugriff: 10.09.2025).

[15] Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Cannabisarzneimittel. Verfügbar unter: https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/arzneimittel/cannabis (Zugriff: 10.09.2025).

[16] Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Medizinisches Cannabis – Hinweise für Ärztinnen und Ärzte. Stand: 01.04.2024. Verfügbar unter: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/Hinweise-fuer-Aerzte/_node.html (Zugriff: 01.04.2024).

[17] Deutscher Hanfverband (nach Landesärztekammer Rheinland-Pfalz). Vorsicht Falle: Bei der Verschreibung von Cannabis auf Privatrezept muss der Patient auch die Arztkosten tragen. 06.04.2020. Verfügbar unter: https://hanfverband.de/vorsicht-falle-bei-der-verschreibung-von-cannabis-auf-privatrezept-muss-der-patient-auch-die-arztkosten-tragen (Zugriff: 02.05.2024).

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