Häufige Verzögerungen entstehen durch unvollständige oder uneindeutige Verordnungen. Apotheken sind verpflichtet, jede Verschreibung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Gültigkeit zu prüfen und dürfen nur formal korrekte Rezepte beliefern. Die folgende Kurzcheckliste unterstützt Ärztinnen/Ärzte bei der korrekten Verordnung.
Beispiel:
Cannabisextrakt MATERIA SIS 10-10, 30 ml; enthält 10 mg/ml THC und 10 mg/ml CBD; Gesamt-THC: 300 mg. ED: 3 Tropfen, TD: 6 Tropfen, oral.
Beispiel:
Cannabisblüten Materia GH 29/1, 30 g, unzerkleinert abgeben, Dosierung: 3x tägl. 0,2 g verdampfen und inhalieren
GKV-Verordnungen von medizinischem Cannabis auf e-Rezept/Muster 16 (seit 01.04.2024); Nabilon (Canemes®) bleibt BtM-Rezept. (BfArM 01.04.2024; IWW 26.04.2024)
Genehmigungspflicht nur bei Erstverordnung bzw. grundlegendem Therapiewechsel; Folgeverordnungen, Dosisanpassungen sowie Wechsel zwischen Blüten und standardisierten Extrakten ohne erneute Genehmigung. SAPV: genehmigungsfrei; AAPV/ stationärer Beginn: 3-Tage-Prüffrist. (G-BA-Pressemitteilung 16.03.2023)
Für definierte Facharzt-/ Zusatzbezeichnungen nach (Muster-)WBO 2018 entfällt die Erstgenehmigung. (Bundesanzeiger 16.10.2024)
Verordnung auf Privatrezept; Erstattung PKV vertragsabhängig; Nabilon weiterhin BtM-Rezept. (BfArM 01.04.2024; IWW 26.04.2024)
Bei Privatrezepten trägt der Patient auch die Arztkosten (GOÄ).