Cannabis wird seit Jahrtausenden als Medizin verwendet und ist tief in der Geschichte der Menschheit verwurzelt. Bevor synthetisch hergestellte Wirkstoffe den Markt dominierten, war Cannabis auch in der westlichen Schulmedizin ein angesehenes Arzneimittel.
Aktuelle Forschungsergebnisse legen nahe, dass ein Mangel an körpereigenen Cannabinoiden mit einer Vielzahl von Erkrankungen in Verbindung stehen kann (1–4). Die beiden wichtigsten pflanzlichen Cannabinoide, THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol), können möglicherweise dazu beitragen, dieses Endocannabinoid-Defizit auszugleichen. Dies könnte eine Erklärung für die verschiedenen therapeutischen Effekte und das vielfältige therapeutische Potenzial von medizinischem Cannabis sein (5).
Aufgrund seiner individuellen Wirkungsweise und seines breiten Wirkspektrums wird Cannabis in Deutschland bei sehr unterschiedlichen Erkrankungen eingesetzt. Die Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat deutlich gezeigt, dass Cannabis nicht nur bei Schmerzen, Entzündungen und Krebserkrankungen, sondern auch bei einer Vielzahl neurologischer und affektiver Störungen ärztlich verordnet wird (7).
Schlüssel zur Wirkung von medizinischem Cannabis
Das körpereigene Cannabinoidsystem, auch Endocannabinoid-System (ECS) genannt, wurde 1988 entdeckt und ist evolutionär tief in uns verankert. Als im gesamten Körper verbreitetes Signal- und Kontrollsystem ist es essenziell für die Aufrechterhaltung der Homöostase, also des Gleichgewichts wichtiger körperlicher und geistiger Funktionen (1).
Das ECS steuert unter anderem Schlaf, Stimmung, Appetit und Schmerzempfindung. Darüber hinaus beeinflusst es Entzündungen, Kognition, Motivation, Gedächtnis, Verdauung, Neuroprotektion sowie das Immunsystem (2,3,4).
Möglich wird dies durch körpereigene Cannabinoide wie 2-AG und Anandamid (AEA) sowie die Cannabinoid-Rezeptoren CB1 und CB2, die unter anderem die Ausschüttung wichtiger Neurotransmitter wie Dopamin, GABA und Endorphine regulieren (1, 5, 6).
Ein Mangel an Endocannabinoiden – bekannt als klinischer Endocannabinoid-Mangel – wird in der Forschung als möglicher Auslöser für Beschwerden wie chronische Schmerzen, Migräne, Reizdarmsyndrom, Depressionen, Angststörungen oder Fibromyalgie diskutiert (7, 8, 9, 10).
Die beiden wichtigsten pflanzlichen Cannabinoide, THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol), können helfen, das ECS wieder ins Gleichgewicht zu bringen. THC bindet, ähnlich wie das körpereigene Anandamid (AEA), an CB1-Rezeptoren und kann dessen Wirkung nachahmen. CBD hingegen unterstützt die körpereigene Produktion von Endocannabinoiden und erhöht so deren Spiegel (11).
Das Verständnis der zahlreichen Funktionen des Endocannabinoid-Systems ist wichtig, um das breite therapeutische Potenzial von medizinischem Cannabis zu begreifen. Eine personalisierte Cannabistherapie, abgestimmt auf das individuelle körpereigene Cannabinoidsystem des Patienten, könnte die Wirkung und Sicherheit von Cannabis-Medikamenten in Zukunft erheblich steigern.
Die fortschreitende Cannabisforschung bietet jedoch nicht nur Chancen für maßgeschneiderte Therapien, sondern auch für neue Ansätze in Prävention und Behandlung. Dazu gehört nicht nur die Einnahme von Cannabinoiden wie THC und CBD. So weiß man bereits heute, dass moderate körperliche Betätigung bei schwerer Depression nachweislich zu einer Erhöhung der Serumspiegel körpereigener Cannabinoide führt (12). Auch bei Patienten, die sich einer Elektrokrampftherapie unterzogen haben, stiegen die Serumspiegel der körpereigenen Cannabinoide 2-AG und Anandamid (AEA) (12). Damit rückt das ECS eine ganzheitliche Therapie in den Fokus, die weit über die reine Medikation hinausgeht.
Quellen:
(1) Lowe H, Toyang N, Steele B, Bryant J, Ngwa W. The Endocannabinoid System: A Potential Target for the Treatment of Various Diseases. Int J Mol Sci. 2021 Aug 31;22(17):9472. doi: 10.3390/ijms22179472.
(2) Stampanoni Bassi M, Gilio L, Maffei P, Dolcetti E, Bruno A, Buttari F, Centonze D, Iezzi E. Exploiting the Multifaceted Effects of Cannabinoids on Mood to Boost Their Therapeutic Use Against Anxiety and Depression. Front Mol Neurosci. 2018 Nov 20;11:424. doi: 10.3389/fnmol.2018.00424.
(3) Wu J. Cannabis, cannabinoid receptors, and endocannabinoid system: yesterday, today, and tomorrow. Acta Pharmacol Sin. 2019 Mar;40(3):297-299. doi: 10.1038/s41401-019-0210-3.
(4) Preteroti M, Wilson ET, Eidelman DH, Baglole CJ. Modulation of pulmonary immune function by inhaled cannabis products and consequences for lung disease. Respir Res. 2023 Mar 28;24(1):95.
(5) Low ZXB, Lee XR, Soga T, Goh BH, Alex D, Kumari Y. Cannabinoids: Emerging sleep modulator. Biomed Pharmacother. 2023 Sep;165:115102. doi: 10.1016/j.biopha.2023.115102.
(6) Lowe H, Toyang N, Steele B, Bryant J, Ngwa W. The Endocannabinoid System: A Potential Target for the Treatment of Various Diseases. Int J Mol Sci. 2021 Aug 31;22(17):9472. doi: 10.3390/ijms22179472.
(7) Russo EB. Clinical Endocannabinoid Deficiency Reconsidered: Current Research Supports the Theory in Migraine, Fibromyalgia, Irritable Bowel, and Other Treatment-Resistant Syndromes. Cannabis Cannabinoid Res. 2016 Jul 1;1(1):154-165. doi: 10.1089/can.2016.0009.
(8) Aran A, Eylon M, Harel M, Polianski L, Nemirovski A, Tepper S, et al. Lower circulating endocannabinoid levels in children with autism spectrum disorder. Mol Autism. 2019;10:1-11.
(9) Giuffrida A, Leweke FM, Gerth CW, Schreiber D, Koethe D, Faulhaber J, Klosterkötter J, Piomelli D. Cerebrospinal anandamide levels are elevated in acute schizophrenia and are inversely correlated with psychotic symptoms. Neuropsychopharmacology. 2004 Nov;29(11):2108-14. doi: 10.1038/sj.npp.1300558.
(10) Bourke SL, Schlag AK, O’Sullivan SE, Nutt DJ, Finn DP. Cannabinoids and the endocannabinoid system in fibromyalgia: A review of preclinical and clinical research. Pharmacol Ther. 2022 Dec;240:108216. doi: 10.1016/j.pharmthera.2022.108216. Epub 2022 May 21.
(11) Di Marzo V. Targeting the endocannabinoid system: to enhance or reduce? Nat Rev Drug Discov. 2008 May;7(5):438-55. doi: 10.1038/nrd2553.
(12) Scherma M, Muntoni AL, Riedel G, Fratta W, Fadda P. Cannabinoids and their therapeutic applications in mental disorders. Dialogues Clin Neurosci. 2020 Sep;22(3):271-279. doi: 10.31887/DCNS.2020.22.3/pfadda.
Cannabis als Medizin – von der Tradition zur Moderne
Cannabis wird seit Jahrtausenden als Heilpflanze verwendet. Auch in Deutschland war medizinisches Cannabis bereits ein gängiges Medikament. Historisch betrachtet wurde Cannabis wesentlich länger als wertvolles Medikament angesehen, als dass es ausgegrenzt wurde. Erst seit den 1930er-Jahren setzte eine rapide Verbannung von Cannabis aus Medizin und Gesellschaft ein. Die öffentliche Meinung wurde in dieser Zeit stark beeinflusst, sodass eine rationale Sicht auf Cannabis als Arzneimittel kaum mehr möglich war. Über sämtliche Medien hinweg wurden Schreckensszenarien im Zusammenhang mit der Einnahme von Cannabis verbreitet. Besonders prägend war dabei der 1938 erschienene Film „Reefer Madness“, der zum Sinnbild der fortschreitenden Cannabishysterie in Europa und den USA wurde. Anstelle der cannabishaltigen Naturprodukte traten in dieser Zeit rasch neue synthetisch hergestellte Wirkstoffe.
Alte Vorurteile und neue Erkenntnisse
Viele der alten Vorurteile gegenüber Cannabis bestehen auch heute noch in weiten Teilen der Gesellschaft. Gleichzeitig belegt die große Zahl wissenschaftlicher Veröffentlichungen das anhaltende Interesse an den besonderen Potenzialen der Cannabispflanze:
Auf Grundlage dieser herausragenden Forschungsarbeit und der kontinuierlich wachsenden Evidenz steht Cannabis Patientinnen und Patienten heute wieder als Medizin zur Verfügung.
Gesetzliche Meilensteine in 2017 und 2024
Seit 2017 übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die Kosten einer Cannabis-Therapie für bestimmte Patientinnen und Patienten. Grundsätzlich muss die Verordnungszulassung bei der GKV beantragt werden (1). Für bestimmte Facharztgruppen gilt dieser sogenannte Genehmigungsvorbehalt jedoch seit der Änderung der Arzneimittelrichtlinie im Jahr 2024 nicht mehr (2).
In jedem Fall bleiben die Kriterien des § 31 SGB V bei GKV-Verordnungen weiterhin verbindlich (3):
Ebenfalls 2024 wurde die Ausstellung von Cannabis-Privatrezepten für Selbstzahler deutlich erleichtert, da Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft wird (1). Betäubungsmittel sollten erst dann verschrieben werden, wenn andere Therapien erfolglos waren – und nicht bei Erkrankungen mit nur leichter Beeinträchtigung. Damit entfielen auch die strengen Regularien, die den breiteren Einsatz bislang eingeschränkt hatten. Entsprechend sind pflanzliche Cannabisextrakte und Cannabisblüten auch nicht mehr auf einem BtM-Rezept zu verordnen (1).
Ein besonderes Signal für den wiedergewonnenen Stellenwert von Cannabis in der Schulmedizin haben zudem verschiedene Fachgesellschaften gesetzt, indem sie Cannabis in Leitlinien zur Behandlung unterschiedlicher Schmerzerkrankungen aufgenommen haben. Besonders hervorzuheben sind hier die Praxisleitlinien der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. (DGS) sowie die aktuelle S2k-Leitlinie zur Therapie der Endometriose, die Cannabis neben herkömmlichen Medikamenten als Therapieoption bei Schmerzen empfiehlt (4,5).
Trotz aller Herausforderungen zeigt sich: In Deutschland ist bereits viel erreicht worden. Entscheidend ist nun, die vorhandenen Möglichkeiten verantwortungsvoll zu nutzen. Eine zentrale Voraussetzung dafür ist neben ärztlicher Expertise die hohe Qualität und differenzierte Auswahl der Cannabisprodukte.
Quellen:
(1) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) (01.04.2024): Medizinisches Cannabis – Hinweise für Ärztinnen und Ärzte. Online verfügbar unter: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/Hinweise-fuer-Aerzte/_node.html, Stand: 01.04.2024.
(2) Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (18.07.2024): Arzneimittel-Richtlinie: Abschnitt N § 45 (Genehmigungsvorbehalt Cannabisarzneimittel), Beschluss. Beschlussdatum: 18.07.2024, Inkrafttreten: 17.10.2024, veröffentlicht im BAnz AT 16.10.2024 B3. Online verfügbar unter: https://www.g-ba.de/beschluesse/6728/, Stand: 27.08.2025.
(3) Medizinischer Dienst Bund (26.04.2024): Begutachtungsanleitung – Richtlinie nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V: Sozialmedizinische Begutachtung von Cannabinoiden nach § 31 Absatz 6 SGB V. Datum des Inkrafttretens: 26.04.2024. Online verfügbar unter: https://md-bund.de/aktuell/aktuelle-meldungen/richtlinie-zur-begutachtung-von-cannabinoiden-ueberarbeitet.html, Stand: 27.08.2025.
(4) Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS): DGS-PraxisLeitlinie „Cannabis in der Schmerzmedizin“. Version 2.0 für Fachkreise. Erscheinungsjahr 2024. Verantwortliche Leitlinienautoren: Dr. med. Johannes Horlemann, Norbert Schürmann. Online verfügbar unter: https://dgs-praxisleitlinien.de/cannabis/
Stand: 27.08.2025
(5) Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG), Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (OEGGG), Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (SGGG). (2025). Diagnostik und Therapie der Endometriose (AWMF-Registernummer 015/045). Leitlinienklasse S2k. Veröffentlicht am 16. Juni 2025, gültig bis: 31. März 2030. Online verfügbar unter: https://www.awmf.org/service/awmf-aktuell/diagnostik-und-therapie-der-endometriose , Stand: 27.08.2025